Bayern braucht ein Tariftreue- und Vergabegesetz – Jetzt!

Weikert fordert Neuauflage des bayerischen Tariftreue- und Vergabegesetzes

  • von  Angelika Weikert
    04.06.2013
  • Beiträge, Angelika Weikert

Die jüngsten Meldungen, dass viele Firmen bestehende Tarifvereinbarungen unterlaufen und Löhne unterhalb der dort festgelegten Grenzen zahlen, überraschen mich und die SPD-Landtagsfraktion nicht. Wir fordern schon seit Jahren eine Neuauflage des bayerischen Tariftreue- und Vergabegesetzes, das die Zahlung von Tariflöhnen zur Bedingung für die Zuschlagserteilung bei öffentlichen Aufträgen macht. Selbstverständlich ist die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns Voraussetzung für das Funktionieren. Daher haben wir nun - zum wiederholten Mal - einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht.

Freistaat und Kommunen vergeben jährlich Aufträge in Milliardenhöhe. Es wäre naiv zu glauben, dass nicht auch hierbei einige Firmen mit Dumpinglöhnen operieren, um bei der Auftragsvergabe zum Zuge zu kommen.

In den Jahren 2000 bis 2010 gab es in Bayern bereits ein Bayerisches Bauaufträge-Vergabegesetz. Allerdings wurde dieses in Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs gegen eine entsprechende Regelung in Niedersachsen aufgehoben. Mittlerweile haben nahezu alle Bundesländer ihre Vergabegesetze europarechtskonform neu geregelt oder befinden sich auf dem besten Weg dahin. Neben Hessen verweigert sich nur die bayerische Regierungskoalition.

Zur Begründung verweisen CSU und FDP darauf, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch bestehende Tarifverträge und das Arbeitnehmerentsendegesetz ausreichend vor Ausbeutung geschützt seien.

Zuständig für die Überwachung ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Angesichts der chronischen Unterbesetzung stellt die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft jedoch fest, dass eine effektive Kontrolle derzeit unmöglich ist. Eine deutliche Personalaufstockung ist unabdingbar.

Ein weiteres Argument von Schwarz-Gelb ist die zu befürchtende Verteuerung der Projekte. Diese findet nicht statt – außer Lohndumping wurde von vornherein mit einkalkuliert. Vielmehr sind die Durchsetzung eines Mindestlohns und die Gewährleistung der Tariftreue bei öffentlichen Vergaben mit höheren Gewerbesteuereinnahmen, höheren Einkommen und somit höheren Einzahlungen in die Sozialkassen verbunden.

Unsere Forderung ist also, nicht nur in gute Vorhaben zu investieren, sondern auch in gute Arbeit!